Bundesfinanzministerium streicht Haltefristverlängerung beim Staking

Die Bekanntgabe des Bundesfinanzministeriums am 29.04.2022, die bisherige Haltefristverlängerung auf 10 Jahre bei der Nutzung der Kryptowerte für DeFi zu streichen, war eine große Überraschung für die Kryptobranche und wurde mit Freude aufgenommen. Nach der bisher geltenden Steuerregelung führten Aktionen mit Kryptowährungen im Bereich DeFi wie Staking, Lending, Liquidity Providing bereits zur Verlängerung der steuerfreien Haltefrist von einem Jahr auf zehn Jahre.

Konkret würde dies bedeuten, dass zukünftig alle Aktivitäten möglich sind, um mit Kryptowährungen Rewards zu verdienen ohne dass dies zusätzliche steuerliche Nachteile für die Haltefrist mit sich bringt. Aktuell betrifft dies wohl erst einmal Privatpersonen. Bei gewerblichem Staking etc. besteht noch weiterer Regulierungsbedarf.

Darüber hinaus soll auch im Herbst 2022 eine Kleinbetragsregelung bei Kryptotransaktionen zur Befreiung der steuerlichen Meldefrist an das Finanzamt diskutiert werden. Diese Meldepflicht würde sich bei der Umsetzunge der aktuell auf europäischer Ebene diskutierten TRF Richtlinie ergeben.

Wir freuen uns sehr über diesen deutschen Vorstoß und schätzen insbesondere die Bereitschaft der deutschen Politik bezüglich der Umsetzung sinnvoller regulatorischer Maßnahmen mit der Kryptobranche in den Dialog zu treten.

Quelle: BTC Echo

Über die Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Ein kleiner Hinweis noch zum Schluss – wir sind keine Steuerberater und weisen hier nur auf öffentlich verfügbare Informationen und News hin.

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